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Hitze im Fahrerstand

Mitarbeiter im Fahrdienst auf Bussen und Bahnen müssen ständig voll konzentriert ihre Fahrzeuge führen. Das gilt grundsätzlich. Bei hohen Temperaturen gerät dieser Grundsatz aber häufig unter die Räder. Die Sommer der beiden letzten Jahre haben aber gezeigt, dass die Maximaltemperaturen schnell auf hohe Werte (teils bis zu fast 40 Grad) ansteigen können. Ein Fahrzeug heizt sich bei Außentemperaturen oberhalb von 30 Grad schnell auf. Das bekommen dann auch die Beschäftigten zu spüren.

Nicht in jedem Fahrzeug gibt es eine Klimaanlage. Gerade ältere Fahrzeuge (Straßenbahnen haben durchaus ein Alter von 40 Jahren) verfügen nicht über entsprechende Lüftungs- oder Klimaanlagen. Was für die Fahrgäste schon auf ihrem kurzen Weg eine Zumutung ist, ist für den Fahrdienstbeschäftigen eine massive Belastung. Der ganze Körper leidet unter den Bedingungen. Um eine Milderung herbei zu führen, bleibt häufig nur, sämtliche Fenster zu öffnen. Dadurch sitzt man, nass geschwitzt, im Durchzug, auch nicht gerade der Gesundheit zuträglich.

An dieser Stelle sind die Betriebsräte der NahVG gefragt. Sie sind die Fachleute, die den Arbeitgeber drängen müssen, hier Abhilfe zu schaffen. Das kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen. So steht zum Beispiel das Instrument der Gefährdungsanalyse im Vorfeld von Hitzewellen zur Verfügung. Aber auch an heißen Tagen gibt es noch Einwirkungsmöglichkeiten. Frühere Ablösungen oder längere Erholungsphasen zwischen den Diensten und längere Pausen sind Mittel der Wahl. Sprechen Sie Ihre NahVG-Betriebsräte doch einmal auf das Thema an.

Eines ist aber unbedingt festzuhalten: Die Beschäftigten im Fahrdienst sind für sich selbst verantwortlich! Das bedeutet, jede und jeder muss sich selbst einschätzen ob er oder sie das Fahrzeug noch sicher führen kann. Ist das nicht der Fall, ist eine Ablösung zu organisieren. Ist das (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich, bleibt das Fahrzeug eben stehen! Hierbei gibt es auch keinen Mitleidsbonus für die Fahrgäste. Von einem kollabierten Beschäftigten hat weder das Unternehmen noch der Fahrgast etwas. Im schlimmsten Fall steht die Kollegin oder der Kollege vor Gericht, wenn es dann doch zu einem Unfall gekommen ist. Sicherheit geht immer vor!

Die Nahverkehrsgewerkschaft hilft den Betriebsräten und den Beschäftigten, in dem sie, wenn erforderlich, Druck auf die Arbeitgeber ausübt, um für die Kolleginnen und Kollegen vernünftige Lösungen zu finden.

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