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Beitragstabelle

Die Höhe des Beitrags ergibt sich, wie in § 7 Abs. 2 der Satzung beschrieben, aus der nachfolgenden Tabelle:

Der günstige Mitgliedsbeitrag für die NahVG richtet sich nach dem Tabellen-Grundlohn. Zusätzlich erheben einige Ortsgruppen auch für die dazugehörenden Betriebsgruppen einen Zusatzbeitrag in Höhe von bis zu 2,00 € (bei der jeweils zuständigen Ortsgruppe zu erfragen), dieser Beitrag fließt unmittelbar in die Gewerkschaftsarbeit vor Ort.

Info Januar 2022

Vorteile für alle Mitglieder!
Der Hauptvorstand der NahVG hat in seiner Sitzung im September 2021 eine Absenkung der Mitgliedsbeiträge für viele Beschäftigte im unteren Einkommensbereich beschlossen.

Kolleginnen und Kollegen in der Teilzeit, viele Mitglieder, die in privaten Verkehrsunternehmen tätig sind, wie auch in „Eigenwirtschaftlichen Betrieben“ kommen so auch, zu einem günstigen monatlichen Mitgliedsbeitrag, in den Genuss aller Leistungen der NahVG. Es ist ein Schritt in die Richtung eines fairen Beitrages beim Erhalt sämtlicher Leistungen. Unsere Mitglieder im Rentenstand zahlen 5,00 € monatlich und haben natürlich vollen Anspruch auf alle Leistungen die eine Mitgliedschaft beeinhaltet.

Auszug unserer Leistungen:
• NahVG mobil
• Arbeits-, Verkehrs- und Sozialrechtsschutz durch die dbb Dienstleistungszentren
• Freizeitunfallversicherung
• Versicherungen zu besonders günstigen Konditionen bei der FUNK-Gruppe
• Streikgeldunterstützung

Besonders die NahVG mobil ist uns für unsere Mitglieder besonders wichtig, es sichert jedes Mitglied bei vielen Problemen im betrieblichen Alltag ab, zahlt Krankenhaus- und Reha-Tagegeld; unterstützt bei Regressforderungen des Arbeitgebers, Bußgeldern und vielem mehr… Und das Beste ist: Die NahVG mobil ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten und steht allen Mitgliedern, in jeder Beitragsgruppe uneingeschränkt, zur Verfügung!
Weitere Informationen sind hier zu finden: Leistungen

Zusammenfassung der Änderungen in den Beitragsgruppen:
Für Auszubildende und Rentner gilt nach wie vor die Beitragsgruppe B0 = 5,00 €. Zusammengeführt wurden die bisherigen Beitragsgruppen B1 bis B8 mit nun 8,00 €, ab B9 ist nun die Summe mit der Beitragsgruppe identisch, B9 = 9,00 €, B10 = 10,00 , B11 = 11,00 € usw.
Die seit 2013 gültige Beitragstabelle ist zum Vergleich hier einsehbar: Beitragstabelle

Schnelle Berechnung des künftigen Beitrages:
Tabellenentgelt/Bruttogrundlohn (ohne Zuschläge) auf den nächsten Hunderter aufrunden - davon 1%-minus zehn Euro!
Beispiel:
Grundlohn 2756,12 € - nächster Hunderter 2800 € - davon 1% 28 € - Minus 10 € = 18 € Beitrag = B18.
Die Beitragstabelle geht bis 5800 € brutto, wobei sich Mitglieder ab der Beitragsgruppe B30 bei der Erweiterung der Beitragstabelle gerne solidarisch erklären können, eine kurze Änderungsmitteilung über unsere Homepage zur Beitragsanpassung reicht aus. Hier der Link: Änderungsmitteilung

Gültig werden die Änderungen für alle Mitglieder ab Januar 2022.

Wir möchten hiermit ein Signal an alle Mitglieder und zukünftigen Mitglieder senden, aktiv an der Gewerkschaftsarbeit teilzunehmen, Kolleginnen und Kollegen zu einer Mitgliedschaft zu motivieren.
Lasst euch als Werber in der Beitrittserklärung vermerken, es wird eine Werbeprämie in Höhe von 15,00 € pro geworbenem Mitglied ausgezahlt (Auszahlung erfolgt automatisch nach 3 monatiger Mitgliedschaft des geworbenen Mitglieds).

Uns ist jedes Mitglied wichtig!

Download Mitgliederinfo als PDF [1.500 KB]

Mehr zu diesem Thema:

Download: Beitragsordnung der NahVG [373 KB] [PDF]

Stand: 12.03.2024

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