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Neue Regierung



Stellungnahme der Nahverkehrsgewerkschaft

Die Nahverkehrsgewerkschaft hat sich mit dem vereinbarten Koalitionsvertrag der zukünftigen Regierungsparteien beschäftigt. Dabei haben wir uns speziell mit einigen ausgewählten Themen beschäftigt. Die unten aufgeführten Punkte stellen keine abschließende Liste dar. Vielmehr handelt es sich um eine erste Sichtung und Bewertung.

Nachfolgend haben wir einige Anmerkungen (kursiver Text) festgehalten.

ÖPNV / Verkehr Allgemein
"Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen. Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern. Um den Zusammenhalt in Europa zu stärken, werden wir die grenzüberschreitende Mobilität verbessern. Wir wollen unsere Infrastruktur weiter ausbauen und modernisieren und die großen Chancen von digitalen Innovationen, wie automatisiertes und vernetztes Fahren, und von alternativen Antrieben auf allen Verkehrsträgern nutzen."
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Mobilität sicherzustellen ist eine Herausforderung für jede Regierung. Darunter darf aber nicht nur die Mobilität des Individualverkehres verstanden werden. Im Gegenteil hat uns die bisherige Entwicklung gezeigt, dass die einseitige Förderung des Individualverkehrs nur zu noch mehr Staus auf den Straßen geführt hat. Genauso ist der Plan mehr Güterverkehr auf die Schiene zu bringen, kläglich gescheitert.

Finanzierung / Verkehrsinvestition
„Wir werden den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvestitionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortführen. Für die Planungs- und Finanzierungssicherheit wird die Überjährigkeit der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dauerhaft sichergestellt. Zugleich werden wir Finanzierungsinstrumente implementieren, mit denen jährlichen Haushaltsresten entgegengesteuert wird. Wir setzen weiterhin unseren Schwerpunkt auf den Erhalt vor dem Neu- und Ausbau.“

„Die prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wollen wir auskömmlich finanzieren. Bis zum 3. Quartal 2018 werden wir die Schienenprojekte des potenziellen Bedarfs unter Berücksichtigung der Berechnungen des Verkehrsressorts bewerten. Im neuen Verkehrsinfrastrukturzustandsbericht werden wir transparent die prioritären Erhaltungsmaßnahmen nach Bundesländern aufführen.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die hier behandelten Finanzmittel stellen hauptsächlich den Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Baumaßnahmen auf der Straße dar. So sehr man sich mit der Beseitigung der Mängel beschäftige muss, für die Eisenbahn ist nur ein geringer Anteil vorgesehen. Leider wird auch keine Priorität auf die Beseitigung von Infrastrukturschäden gelegt, die von Omnibuslinien befahren werden.

„Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöhen und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung stellen.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die bisherige Bundesregierung hatte bereits eine weitgehende Finanzierungszusage gemacht. Diese wird nun auf Dauer fortgeschrieben. Das begrüßt die Nahverkehrsgewerkschaft ausdrücklich. Die Kommunen sind auf die (Mit-)Finanzierung der Infrastruktur unbedingt angewiesen. Jeder der Luftreinhaltung in den Städten ernst nimmt, kommt an dem Ausbau des ÖPNV nicht vorbei.

Planungsbeschleunigung
„Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden. Damit wollen wir deutliche Verbesserungen und noch mehr Dynamik in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen erreichen. Durch frühzeitige Bürgerbeteiligung, weniger Bürokratie und gezielten Personaleinsatz wollen wir unsere öffentlichen Verkehrswege schneller planen und bauen. Mit Änderung der rechtlichen Vorgaben wollen wir Erleichterungen für Infrastrukturprojekte erreichen. Dabei orientieren wir uns an den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit sowie an den zwölf Punkten der Strategie Planungsbeschleunigung des Verkehrsressorts. Für ausgewählte Projekte mit überragendem öffentlichem Interesse werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen und die Verwaltungsgerichtsverfahren auf eine Instanz beschränken.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die Planungsbeschleunigung ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung des ÖPNV. Das Instrument muss aber geschickt genutzt werden, damit auch tatsächlich Projekte beschleunigt werden, die für eine Verbesserung der Infrastruktur stehen.

Mobilität und Umwelt
„Wir werden eine Kommission unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Anfang 2019 eine Strategie „Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität“ mit verlässlicher Zeitschiene erarbeitet. Die Mobilität – und damit die Automobilwirtschaft – stehen aktuell vor enormen Herausforderungen. Klimaschutz, Luftreinhaltung, neue Mobilitäts- und Geschäftsmodelle und sich stark divergent entwickelnde Weltmärkte sind hierbei bedeutende Aspekte. Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung verpflichtet. Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs, effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen sowie der Verstetigung der Mittel im Rahmen des Nationalen Forums Diesel.“

„Wir wollen gemeinsam mit Ländern und Kommunen unsere Anstrengungen für eine Verbesserung der Luftqualität insbesondere in besonders belasteten Innenstädten erheblich verstärken. Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.“

„Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware- Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe „Technische Nachrüstung“ und den weiteren Entscheidungen des „Diesel-Gipfels“ sowie aller rechtlicher Fragen der Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen, entscheiden. Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein.“

„In den besonders betroffenen Städten wollen wir aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ Mobilitätspläne zur Schadstoffreduktion sowie die darin verankerten Maßnahmen fördern. Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ wollen wir fortschreiben. Bundes- und Landesprogramme sollen kumuliert werden können.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die Nahverkehrsgewerkschaft bezweifelt, ob solch umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind. Die einfachste Weise für Luftreinhaltung zu sorgen, ist, Schadstoffe erst gar nicht entstehen zu lassen. Wer aber auch sein Auto verzichten soll, muss Alternativen zur Verfügung haben. Dies kann nur der ÖPNV sein. Dieser darf aber selbst nicht weiterhin eine Dreckschleuder sein. Deshalb steht die Erneuerung der Omnibusflotte im Vordergrund.

„Wir wollen den Umstieg der Fahrzeugparks von Behörden, Taxiunternehmen, Handwerksbetrieben sowie des ÖPNV auf emissionsarme bzw. -freie Antriebstechnologien durch Aufwertung der Förderprogramme vorantreiben. Außerdem wollen wir die Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene (u. a. Park+Ride) fördern. Zudem wollen wir den Ordnungsrahmen so ändern, dass Länder, Städte und Kommunen in der Lage sind, verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr wie Busse, Taxen, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge sowie für Kurier-, Express-, Paket-Fahrzeuge zu erlassen. Gleichzeitig wollen wir bei Taxen und leichten Nutzfahrzeugen den Umstieg auf emissionsarme Antriebe technologieoffen im bestehenden Finanzrahmen durch eine Erhöhung der bestehenden Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen fördern und für weitere Technologien andere Förderinstrumente entwickeln.“

„Für die Überwachung der bereits im Markt befindlichen Fahrzeuge werden wir eine flächendeckende Feldüberwachung sowie ein wirksames Sanktionssystem bei Nichteinhaltung von Emissionsvorschriften gegenüber den Herstellern etablieren. Wir werden die Gründung des Deutschen Instituts für Verbrauchs- und Emissionsmessungen (DIVEM) vorantreiben.“

„Wir wollen das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fortführen. Wir wollen die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) technologieoffen weiterentwickeln und die Mittel zu deren Umsetzung erhöhen. Wir wollen die Sektorenkopplung voranbringen und den regulativen Rahmen ändern, so dass „grüner Wasserstoff“ und Wasserstoff als für die Herstellung konventioneller Kraftstoffe (z. B. Erdgas) genutzt werden kann. Wir wollen die TMG Quote weiterentwickeln, um die Produktion von Biokraftstoffen abfall- und reststoffbasiert sowie auf Pflanzenbasis zu unterstützen.“

„Wir wollen die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforderlich, über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wir wollen den Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020 mindestens 100 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen – wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umstellung der Busflotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine geeignete Ladeinfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir re
htlich erleichtern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme verbessern.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Es bleibt zu hoffen, dass die genannten Schritte auch tatsächlich in Angriff genommen werden.

„Wir wollen, dass die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV künftig mit einem elektronischen Ticket (eTicket) bargeldlos – vorzugsweise mit einer Anwendung im Smartphone – über Verkehrsverbünde hinweg, bundesweit fahren können. Wir werden die Verknüpfung der Verkehrsträger verbessern, indem wir bessere Informationen in Echtzeit zur Verfügung stellen.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Sicher ist auf die Digitalisierung besonders hinzuarbeiten. Ob aber die Priorität auf einer bundesweiten elektronischen Fahrkarte liegen muss?

„Wir werden die gesetzlichen Regelungen zum Vergaberecht so anpassen, dass die Landkreise und Kommunen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungsübergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen vorschreiben können.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Immerhin, einen Ansatz verfolgen die Parteien der großen Koalition zur Beschäftigungssicherung bei Betreiberwechsel im Rahmen von Ausschreibungen von Verkehrsleistungen. Dieser Schritt ist schon lange überfällig, da eine solche Regelung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bereits besteht. Die Nahverkehrsgewerkschaft wird sehr aufmerksam die weiteren Schritte der neuen Bundesregierung beobachten!

Befristete Arbeitsverträge und Arbeitszeit
„Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.“

„Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich.“

„Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben. Wir sind uns darüber einig, dass eine Ausnahmeregelung für den Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz wegen der Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Künstler, Fußballer) zu treffen ist.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Sachgrundlose Beschäftigungsverhältnisse werden, entgegen den vollmündigen Ankündigen, leider immer noch nicht vollständig abgeschafft. Immerhin soll es nun eine Quote bei Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten geben und die Dauer wird auf maximal 18 Monate reduziert. Die angedachte Regelung zur Begrenzung von „…unendlich langen Ketten von befristeten Arbeitsverträgen…“ sind aber leider deutlich zu Arbeitgeberfreundlich formuliert. Wenn man tatsächlich keine unendlich langen Ketten mehr sehen möchte, gibt es nur einen Weg, es darf nur noch einmal Befristet werden. Nach der Überzeugung der Nahverkehrsgewerkschaft darf es nur noch befristete Arbeitsverträge mit einem Sachgrund geben. Diese müssen entsprechende zeitliche Vorgaben beinhalten und dürfen maximal einmal verlängert werden. Danach münden sie automatisch in unbefristeten Arbeitsverhältnissen.

Leiharbeitsverhältnisse
„Auf die Höchstdauer von fünf Jahren wird bzw. werden auch eine oder mehrere vorherige Entleihung(en) des nunmehr befristet eingestellten Arbeitnehmers durch ein oder mehrere Verleihunternehmen angerechnet. Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren möglich.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Leider wird durch die geplanten Maßnahmen dem Unsinn der Leiharbeit im ÖPNV kein Ende gesetzt wird. Die Nahverkehrsgewerkschaft fordert für den ÖPNV eine gänzliche Abschaffung der Leiharbeit!

Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz
„Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die Nahverkehrsgewerkschaft sieht keinerlei Notwendigkeit für „Experimentierräume“ im Arbeitszeitgesetz! Wir werden uns zwar der tarifvertraglichen Herausforderung stellen, halten aber weitere „betriebliche Flexibilität“ für nicht erforderlich. Auch heute haben die Betriebsparteien /Arbeitgeber und Betriebsrat) schon ausreichend Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese werden ja bereits intensiv genutzt.

Arbeit auf Abruf
„Arbeit auf Abruf nimmt zu. Wir wollen jedoch sich erstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform haben. Deshalb werden wir gesetzlich festschreiben, dass der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchsten 20 Prozent unterschreiten und 25 Prozent überschreiten darf. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden. Im Krankheitsfall und an Feiertagen werden wir den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate als verpflichtende Grundlage festschreiben.“

„Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Modelle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Arbeit auf Abruf kennen wir im ÖPNV aus leidvoller Erfahrung. In den Unternehmen wird dies oft als Bestimmungs- oder Verfügungsdienst bezeichnet. Der Beschäftigte bekommt dabei sehr kurzfristig (wenn er Glück hat) mit drei Tagen Vorlauf gesagt wann und wie ein Dienst zu verrichten ist. Auf diese Art der „Flexibilisierung“ können die Beschäftigten des ÖPNV verzichten. Sie trägt nämlich nicht zur „Partnerschaftlichkeit“ im Koalitionsvertrag bei. Im Gegenteil dient dieser Ansatz ausschließlich den Arbeitgebern. Daher lehnt die Nahverkehrsgewerkschaft jeden Versuch ab, die Landschaft zu Gunsten der Arbeitgeber weiter zu verschieben.

Teilzeitarbeit
„Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.
4. Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren.
5. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Aus Sicht der Nahverkehrsgewerkschaft ist der Ausbau der Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit sehr zu begrüßen. Da der ÖPNV insbesondere für Beschäftigte mit Familie (Stichwort Kinderbetreuung) hervorragende Möglichkeiten der Teilzeitarbeit bietet, sind die Koalitionäre hier auf dem richtigen Weg

Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Sozialabgaben
„Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet.“

„Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen. Wir halten an der bewährten Übung fest, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorzulegen und den Einkommensteuertarif im Anschluss entsprechend zu bereinigen. Wir prüfen zudem eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung.“

„Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten (Ausweitung Midi-Jobs). Dabei wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen.“

„Wir werden den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte senken.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die „Entlastung“ der unteren und mittleren Einkommen durch Abbau des Solidaritätszuschlags ist reine Augenwischerei. Die unteren Einkommensgruppen profitieren durch diese geplante Regelung nicht, da hier kaum oder gar keine Steuern anfallen. Diese Beschäftigten befinden sich (wie der Namen schon sagt) im Bereich der Geringverdiener und sind weitgehend von der Zahlung von Steuern
efreit! Somit können sie auch von einer Steuersenkung nicht profitieren. Der Ansatz, die Geringverdiener auch von den Sozialabgaben zu befreien ist aber zu begrüßen. Hierdurch kann die zu befürchtende Altersarmut dieser Menschen abgeschwächt werden. Die Nahverkehrsgewerkschaft hält aber weitere Maßnahmen in den kommenden Jahren unbedingt für notwendig.

Steuervereinfachung
„Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen. Wir streben die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 an.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Grundsätzlich hält die Nahverkehrsgewerkschaft eine Reform der gesamten Steuer- und Abgabenlast für erforderlich. Selbst Experten blicken bei vielen Regelungen nicht mehr durch, daher bedarf es hier einer Neuregelung. Die Zielrichtung muss dabei auf der Nachhaltigkeit liegen. Dabei muss auch überlegt werden, ob die geplante Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung, nicht sinnvoll für weitere Rücklagen in der Rentenversicherung verwendet werden sollte.

Gerechte Verteilung der Steuer- und Abgabenlast
„Wir wollen eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehegatten. Wir wollen Ehegatten über das Faktorverfahren besser informieren und die Akzeptanz stärken. Personen mit Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die Nahverkehrsgewerkschaft hält diese Überlegungen für einen guten Ansatz in das bestehende System etwas mehr Klarheit zu bringen.

„Wir unterstützen in Europa eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Hier wollen wir mit Frankreich Initiativen ergreifen, um auch eine Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen, nicht zuletzt in den USA, zu geben.“

„Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern.“

„An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext halten wir fest.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
In beiden oben genannten Fällen müssen endlich Antworten gefunden werden. Solange es für Staaten attraktiv bleibt Steueroasen zu sein, solange wird es immer einen Konkurrenzkampf zwischen den Staaten und Steuerfluchtmöglichkeiten geben. An dieser Stelle gilt es auch für die Europäische Union endlich die Hausaufgaben zu machen. Es kann in Zukunft nicht mehr zugelasen werden, dass Steuerprivilegien einiger EU-Staaten (z. B. der Niederlande) zu Lasten der anderen EU-Partner gehen.

„In Deutschland wollen wir einen gerechten Steuervollzug – von der Steuererhebung bis zur Steuerprüfung. Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Dieser Absatz ist besonders verwunderlich, wir hatten angenommen, dies sei ohnehin selbstverständlich!

Rente
„Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut.“

„Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird. Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Na, endlich! Damit Geringverdiener nicht Reihenweise in die Altersarmut getrieben werden, bedarf es umfangreicher Anstrengungen, das Rentenniveau nicht weiter sinken zu lassen. Nachdem die damalige Bundesregierung das Rentenniveau auf ca. 42 % des letzten Verdienstes absinken lassen wollte und dadurch ganze Bevölkerungsgruppen in soziale Armut getrieben worden wären, findet sich nun endlich ein Ansatz, diesem Wahnsinn ein Ende zu setzen.

Grundrente
„Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.“

„Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“

„Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen.“

„Wir wollen, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss. Dazu werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende überarbeiten, angleichen und so ändern, dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die nachhaltige Sicherung einer Grundrente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die speziellen Regelungen hierzu muss man aber noch abwarten, um beurteilen zu können, ob die geplanten Maßnahmen auch den gewünschten positiven Erfolg haben werden. Besonders das Schonvermögen auszubauen, ist zu begrüßen.

Erwerbsminderungsrente
„Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Gerade die Beschäftigten im ÖPNV sind oft von einer Erwerbsunfähigkeit betroffen. Daher kennt man in der Branche die damit verbundenen Probleme. Die Nahverkehrsgewerkschaft begrüßt die Absicht hier eine Verbesserung der Situation herbeiführen zu wollen. Das darf aber nicht mit einer Heraufsetzung der jeweiligen Altersgrenze verbunden sein, denn die Betroffenen Kolleginnen und Kollegen trifft eine Erwerbsunfähigkeit häufig bereits mit Mitte 50.

Drei-Säulen-Modell der Rente
„Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Das Drei-Säulen-Modell aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge hat sich grundsätzlich bewährt. Dabei ist die staatliche Rente zu stabilisieren (siehe oben) und die betriebliche Rente auszubauen. Schritte, wie zuletzt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, lehnt die Nahverkehrsgewerkschaft ab. Durch die Abschaffung des Garantiebetrags am Ende der Laufzeit, bzw. zum Auszahlungszeitraum, mag die Einrichtung einer Betriebsrente für Arbeitgeber attraktiver geworden sein, für Arbeitnehmer ist ein Unsicherheitsfaktor hinzu gekommen.
Damit eine private Vorsorge in der Rentenversicherung für Geringverdiener interessant wird, müssen für diese Personen Regelungen gefunden werden, die ihnen die finanziellen Spielräume eröffnen, mit denen sie solche Vorsorge überhaupt betreiben können. Weitere neue Geschäftsmodelle zur Gewinnmaximierung der Versicherungsunternehmen lehnt die Nahverkehrsgewerkschaft entschieden ab.

„Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die Säulen-übergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Eine säulenübergreifende Renteninformation wird von der Nahverkehrsgewerkschaft positiv gesehen. Dadurch wird im Einzelfall früher als bisher klar, ob und wo noch Handlungsbedarf bei der Rentenvorsorge von Nöten ist.

Flexibler Renteneintritt
„Wir wollen Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit auch das Angebot der „Flexi-Rente“ nachhaltig gestalten.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
So wie die Arbeitswelt immer flexibler wird, so muss auch der Renteneintritt flexibler werden. Einige Berufsgruppen können aufgrund der körperlichen Belastung nicht bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr durchhalten, andere schon. Deshalb muss sich die Bundesregierung von dem starren Renteneintrittsalter verabschieden. Stattdessen sollte es dem Einzelnen überlassen werden, seinen Eintritt in den Lebensabends (in einem Zeitkorridor) selbst zu planen.

Kindererziehungszeiten in der Rente
„Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die „Mütterrente II“ einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben.“
Die Nahverkehrsgewerkschaft sagt hierzu:
Die Überlegungen die Mütterrente auszubauen gehen in die richtige Richtung. Es muss aber auch darüber nachgedachte werden, wie die Mütter, welche nach 1992 Kinder geboren haben, ebenfalls in die Anrechnung der Zeiten einzubeziehen.

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