Sie sind hier: HOME » NEWS-ARCHIV » ÜBERSICHT » 2017

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

TV-N Hessen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 23. März 2017 mit dem Aktenzeichen 6 AZR 161/16 die Voraussetzungen für das Entstehen von Überstundenzuschlägen im Geltungsbereich des TVöD für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- und Wechselschichtdienst bei ungeplanten Überstunden beurteilt. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor.

Das BAG hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigten im Schicht- und Wechselschichtdienst bei sogenannten ungeplanten Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD, die über ihre tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden...

Weiterlesen: Mitglieder-Info [183 KB]
Den Musterantrag für Teilzeitbeschäftigte gibt es hier: Musterantrag [147 KB]

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen