Urteil des Bundesarbeitsgerichts
TV-N Hessen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 23. März 2017 mit dem Aktenzeichen 6 AZR 161/16 die Voraussetzungen für das Entstehen von Überstundenzuschlägen im Geltungsbereich des TVöD für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- und Wechselschichtdienst bei ungeplanten Überstunden beurteilt. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor.
Das BAG hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigten im Schicht- und Wechselschichtdienst bei sogenannten ungeplanten Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD, die über ihre tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden...
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Den Musterantrag für Teilzeitbeschäftigte gibt es hier: Musterantrag [147 KB]