Entgelttarifverhandlungen aufgenommen
am 17. Mai 2017 wurden die Entgelttarifverhandlungen zwischen dem dbb und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) aufgenommen. Zuvor hatten die Arbeitgeber dem dbb für 2017 das Angebot unterbreitet, einen neuen Entgelttarifvertrag abzuschließn. Das Angebot sah rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 eine gleichmäßige lineare Erhöhung des Tabellenentgelts um 2,5 Prozent für alle Beschäftigten vor.
In den Tarifverhandlungen haben wir den Arbeitgeber zu einer Umverteilung des zur Verfügung stehenden finanziellen Gesamtvolumens aufgefordert. Unsere nach Entgeltgruppen differenzierte Forderung lautet:
- Erhöhung der Tabellenentgelte der Entgeltgruppen 1 –6 um 3,5 Prozent
- Erhöhung der Tabellenentgelte der Entgeltgruppen 7–10 um 2,5 Prozent
- Erhöhung der Tabellenentgelte der Entgeltgruppen 10–15 um 1,5 Prozent
Zusätzlich fordern wir eine Einmalzahlung für alle Beschäftigten in Höhe von 150Euro brutto. Wir sind überzeugt, dass alle Beschäftigten durch ihre Leistung, ihre Motivation und ihren Einsatz zum Erfolg des Berliner Nahverkehrs beitragen und deshalb auch finanziell daran beteiligt werden müssen.
Wir sind überzeugt, dass eine besondere Berücksichtigung der Entgeltgruppen 1 bis 6 notwendig ist, da hier viel Nachholbedarf besteht.Wir sind überzeugt, dass dem wachsenden Personalbedarf - insbesondere im Fahrdienst - mit einer kräftigen Entgelterhöhung begegnet werden muss.
Die Arbeitgeber stehen der Forderung nach einer Umverteilung aufgeschlossen gegenüber und haben zugesagt, zu unserer nächsten Verhandlungsrunde interne Berechnungen anzustellen. Unser Austausch war konstruktiv undzielführend und wird am Mittwoch, den 31. Mai 2017, fortgesetzt .
Hintergrund
Im Jahr 2013 verständigten sich der dbb und der KAV Berlin auf einen Ergänzungstarifvertrag Zukunftssicherung zum TV-N Berlin, der ab dem Geschäftsjahr 2016 bis 2020 eine lineare Entgeltsteigerung pro Jahr im Volumen von 2,5 Prozent als Grundlage für die Entgelttarifverhandlungen vorsieht, wenn das Betriebsergebnis innerhalb einer zuvor festgelegten Bandbreite liegt. Im Gegenzug zur planbaren Entgeltentwicklung für die Arbeitgeber wurde der Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen für die BVG AöR und die BT GmbH bis zum Jahr 2025 geregelt.Für das Jahr 2016 vereinbarten die Tarifvertragsparteien eine tabellenwirksame lineare Entgelterhöhung für alle Beschäftigten in Höhe von 2,5 Prozent sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro brutto bzw. für dieAuszubildenden in Höhe von 50 Euro brutto.
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