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Wer ist von der Einkommensrunde 2020 betroffen?

Wer ist von der Einkommensrunde 2020 betroffen?

14. September 2020

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: rund 2,3 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, Auszubildende (TVAöD-BBiG und -Pflege), Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD) sowie Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD) und auch rund 225.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Anwärterinnen und Anwärter beim Bund, Tarifbeschäftigte und Beamte auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamtinnen und -beamten (in etwa 187.600) wie auch die Landesbeamtinnen und -beamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

Diese orientieren sich in der Regel an den Tarifabschlüssen zum TV-L. Mittelbar hat die Einkommensrunde auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes Relevanz: Neben dem TVöD betrifft sie auch die Tarif-Mitglieder im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA), die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung, die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Tarifverträge für die Bundesbank, den TV-Fleischuntersuchung und den TV-V sowie den TV-AVH.

Außerdem sind die Tarif-Beschäftigten der Nahverkehrs-Tarifverträge (TV-N) in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen betroffen. Sollten nach der Einkommensrunde einzelne oder alle Tabellenwerte der TVöD-Tabelle oberhalb der Werte der Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn) liegen, so gelten die Werte auch für die Beschäftigten der Autobahn GmbH.

Wir bitten um Beachtung:
In Bezug auf die Tarifbeschäftigten des Nahverkehrs in den oben genannten Bundesländern sind lediglich die Entgelttabellen betroffen. Die Manteltarifverträge sind nicht an den TVöD gekoppelt


V.i.S.d.P.: Gerhard Martin, stv. Vorsitzender der NahVG, Mail: gerhard.martin@nahvg.de, Tel.: 0152 34573307


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